Formen eines grundsätzlichen Umgangs mit dem Bauerbe
Die Erhaltung bestehender Bausubstanz stellt für Architektinnen und Architekten eine vielschichtige und anspruchsvolle Aufgabe dar, die sowohl konstruktives Fachwissen als auch ein hohes Maß an Sensibilität im Umgang mit historischer Substanz erfordert. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Kategorien unterscheiden: Instandhaltung, Sanierung und Modernisierung.
Die Instandhaltung umfasst alle regelmäßig und zeitnah durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Bausubstanz. Hierzu zählen insbesondere präventive Eingriffe, um Schäden zu vermeiden und die Nutzungsfähigkeit eines Gebäudes langfristig zu gewährleisten. Dazu gehören Reinigungsarbeiten, der Austausch von Verschleißteilen und die kontinuierliche Wartung technischer Anlagen.
Die Sanierung wird erforderlich, wenn bereits Schäden oder substanzielle Mängel eingetreten sind. Sie zielt darauf ab, das bautechnische Niveau des Gebäudes durch gezielte Maßnahmen wiederherzustellen und dabei die ursprüngliche Funktion und Gestalt soweit wie möglich zu bewahren. Sanierungsarbeiten können strukturelle Ertüchtigungen, die Beseitigung von Feuchteschäden oder die Wiederherstellung konstruktiver Bauteile umfassen.
Die Modernisierung schließlich verfolgt das Ziel, den bautechnischen Standard eines Gebäudes an aktuelle technische, energetische und funktionale Anforderungen anzupassen. Sie geht über die reine Schadensbehebung hinaus und trägt dazu bei, die Zukunftsfähigkeit eines Bauwerks zu sichern.
Diese drei Kategorien unterscheiden sich nicht nur in Zielsetzung und methodischer Herangehensweise, sondern auch in den eingesetzten Materialien und Techniken. Gerade im Bereich des Denkmalschutzes sind dabei spezifische Kenntnisse und ein reflektiertes Verständnis denkmalpflegerischer Theorien unerlässlich.
Im Kontext der Denkmalpflege existieren unterschiedliche theoretische Ansätze, die Einfluss auf den Umgang mit historischer Bausubstanz nehmen. Der von Eugène-Emmanuel Viollet-le-Duc im 19. Jahrhundert vertretene Ansatz des „stilreinen Wiederherstellens“ propagiert eine Rekonstruktion und Vervollständigung in einem idealisierten historischen Stil, um das Bauwerk in seiner vermeintlich ursprünglichen Gestalt zu präsentieren. Im Gegensatz dazu steht die von John Ruskin und William Morris geprägte Auffassung, die den Erhalt der überlieferten Substanz in all ihrer Alterung betont und Veränderungen als Teil der Baugeschichte akzeptiert – eine Perspektive, die in der Konservierungstheorie von Alois Riegl und Georg Dehio weiterentwickelt wurde. Riegl unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Denkmalwerten, etwa dem Alterswert, der auf den natürlichen Alterungsprozess verweist, und dem historischen Wert, der das Bauwerk als Dokument seiner Zeit begreift.
Moderne Ansätze, wie sie etwa in der Charta von Venedig (1964) formuliert wurden, plädieren für eine behutsame Instandhaltung und für die Respektierung sämtlicher historischer Schichten eines Bauwerks. Dabei sollen nur reversible und dokumentierte Eingriffe erfolgen, um die Authentizität und Integrität des Denkmals zu wahren.
