Politexkurs 12|12 – Tariftreue

01.XII.2012 | Tariftreuegesetz

Die grün-rote Landesregierung ist bei der Umsetzung ihres Regierungsprogramms einen wichtigen Schritt weitergekommen. Dass das Land mit mehr Augenmaß für soziale Belange besser regiert wird, belegt das jüngst von der Regierung beschlossene Tariftreugesetz.

Mit dem neuen Gesetz wird ein wichtiger Grundstock für Arbeitsplätze mit angemessenem sozialen Schutz und fairem Einkommensniveau gelegt. Die Regelung, wonach öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden sollen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlen, war lange überfällig. Der Gesetzentwurf sieht einen vergabespezifischen Mindestlohn von 8,50 Euro als absolute Untergrenze vor. Die Landesregierung wird diese Untergrenze im Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitnehmern anpassen. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.

Mit dem Tariftreuegesetz werden für die vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfassten öffentlichen Aufträge des Landes Baden-Württemberg, der kommunalen Auftraggeber sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden- Württemberg Aufträge vergeben, Tariftreueregelungen festgeschrieben. Die Regelungen enthalten eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne. Auch Nachunternehmen sollen diesen Regelungen unterworfen werden.

Das Tariftreuegesetz unterbindet Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und schafft faire Voraussetzungen für alle Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Bisher zwang das Gebot der Wirtschaftlichkeit öffentliche Auftraggeber dazu, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. Unternehmen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlten, entstand dadurch gegenüber Unternehmen mit untertariflich entlohnten Beschäftigten ein Wettbewerbsnachteil.